Schließung aller Spielstätten
In der Zeit vom 02.11.2020 – 30.11.2020 müssen aufgrund der bundesweiten Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie alle Spielstätten ihre Häuser für den Publikumsverkehr schließen.
Beschluss aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1805024/c559fed68243dc79bb571470e4c68069/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf?download=1
„5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltungzuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören
a.) Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen“